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Anerkennung von Praktika im Bachelorstudium

Praktikumsbeauftragter

Praktikumsbeauftragter für Mono-Bachelor-Studierende ist Prof. Henning Nuissl. In seinem Auftrag übernimmt die "Kontaktstelle Geographische Praxis", derzeit Yannik Krautkrämer, Beratungs- und Anerkennungsaufgaben.

Anerkennung des Pflichtpraktikums im Bachelorstudium

Um als Pflichtpratikum im Bachelorstudium anerkannt werden zu können, muss ein Praktikum

- während der Immatrikulation in den betreffenden Studiengang absolviert werden. 

- einen Mindestumfang an Arbeitsstunden haben (mindestens 300 bis 480 Arbeitsstunden
  bzw. 10 bis 16 LP nach SPO 2018) - Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Praktika
  als Studienleistung sowie die Zuerkennung von Studienpunkten erfolgt anhand der im
  Praktikum erbrachten Arbeitsstunden (nicht nach erbrachten Arbeitstagen -wochen oder
  -monaten.

- eine Tätigkeit in einem geographischen Berufsfeld beinhalten (Zweifelsfälle ob ein
  Berufsfeld als geographisch einzuordnen ist, sollten unbedingt VOR dem Praktikum mit
  der/dem Praktikumsbeauftragten bzw. der Kontaktstelle Geographische Praxis geklärt
  werden).

Die Anerkennung des Pflichtpraktikums erfolgt in der Regel in der Sprechzeit der Kontaktstelle Geographische Praxis unter Vorlage

- der Praktikumsbescheinigung (wichtig: aus dem
  Dokument müssen das Arbeitsfeld sowie die geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen!)

- des ausgefüllten Praktikumsprofil (hier zum Download)

- des Laufzettels zum Modul

Abschluss des Moduls "Geographische Berufspraxis"

Die Anforderungen zum Abschluss des Moduls "Geographische Berufspraxis" ergeben sich aus der Modulbeschreibung oder dem Laufzettel zum Modul. Zu Beginn jedes Semesters findet eine Informationsveranstaltung statt. Diese Veranstaltung muss mindestens einmal während des Studiums besucht werden, um das Modul abschließen zu können.

 

Bei Fragen zum Modul Geographische Berufspraxis (notwendige Leistungen und Unterlagen etc.) wenden Sie sich bitte zunächst an die Kontaktstelle Geographische Praxis!