Hinweise nach Anmeldung der Abschlussarbeit
Bitte beachten Sie nach Anmeldung der Arbeit:
- Im Krankheitsfall senden Sie bitte den Krankenschein im Original zusammen mit dem Formular "Meldung zur Krankschreibung" innerhalb von 3 Werktagen an das Prüfungsbüro. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Anerkennung. Bei Befürwortung wird der Abgabetermin um die Anzahl der Krankheitstage verlängert. Weitere Informationen, besonders bezüglich der Folgekrankschreibungen finden Sie hier.
- Titeländerungen sind nur noch auf Antrag bis maximal 14 Tage vor Abgabe möglich. Den Antrag stellen Sie bitte formlos beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der/die Erstgutachter/in muss sein/ihr Einverständnis zur Änderung des Titels geben.
- Eventuell erforderliche Verlängerungen der Bearbeitungszeit müssen rechtzeitig vor dem Abgabetermin - maximal 14 Tage vor Abgabe - schriftlich beim Prüfungsausschuss unter Angabe der Gründe beantragt werden. Auch hier muss der/die Erstgutachter/in seine/ihre Zustimmung geben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die fertiggestellte Arbeit ist fristgemäß in drei Druckexemplaren und mit 2 CDs im Prüfungsbüro abzugeben. Schicken Sie die Arbeit mit der Post, gilt das Datum des Poststempels. Wird die Arbeit nicht fristgemäß eingereicht und können keine begründeten und bestätigten Gesichtspunkte für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit geltend gemacht werden, wird sie als mit "nicht ausreichend" (5) bewertet (§ 15 (9)).
Liegt der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder in der vorlesungsfreien Zeit, sollten Sie unbedingt telefonisch unter 2093-6837 oder per E-Mail an Doris Schwedler Absprachen treffen.
Nach Begutachtung der Arbeit:
- Nach Abgabe der Arbeit haben die GutachterInnen mindestens 4 Wochen Zeit für die Begutachtung.
- In dieser Zeit können Sie sich schon um einen Termin zur Verteidigung (nur wenn diese in Ihrer Prüfungsordnung gefordert wird) kümmern. Dazu vereinbaren Sie mit mindestens einem der GutachterInnen einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Verteidigung wieder im Prüfungsbüro anmelden und ein Prüfungsprotokoll ausfüllen müssen.
Folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Verteidigung müssen erfüllt sein:
- Beide Gutachter müssen die Arbeit als "bestanden" bewertet haben.
- Falls bis zur Verteidigung noch Leistungen oder Nachweise offen waren, müssen Sie diese einreichen.