Verfahren zu Klausur- und Prüfungsanmeldungen
Muss ich mich zu Klausuren/ Prüfungen anmelden, kann ich zurücktreten und wie gehe ich vor, wenn ich zur Klausur/ Prüfung krank bin? Was für Folgen können entstehen?
Sie sollten sich zu Semesterende immer zu den Modulabschlussprüfungen anmelden, um die Lehrveranstaltung bzw. das Modul abzuschließen.
Zu Semesterende gibt es den 1. und vor Beginn des nächsten Semesters den 2. Prüfungszeitraum.
Die Anmeldung zu allen MAP findet ausschließlich online über AGNES statt. Bei Problemen können Sie sich innerhalb der Fristen persönlich im Prüfungsamt anmelden. Bitte beachten Sie, dass alle Fristen Ausschlussfristen sind. Die Termine, Anmeldezeiträume und -modalitäten finden Sie auf der Homepage des Geographischen Instituts.
Wenn Sie schon wissen, dass Sie am gleichen Tag eine weitere Prüfung haben, müssen Sie sich nicht für den 1. Termin anmelden, sondern können gleich den 2. auswählen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass für Haus-, Seminar- und Projektarbeiten nur ein Anmeldezeitraum zur Verfügung steht.
Stellt sich noch innerhalb der Anmeldefristen heraus, dass Sie z.B. mehr als 4 Prüfungen pro Woche haben, können Sie über AGNES vom regulären Rücktritt Gebrauch machen und sich ohne Angabe von Gründen wieder abmelden.
Die Anmeldefrist für Klausuren und mündliche Prüfungen endet immer zwei Wochen, die Rücktrittsfrist endet eine Woche vor der jeweiligen Klausur bzw. mündlichen Prüfung.
Danach haben Sie die Möglichkeit vom einem besonderen Rücktritt Gebrauch zu machen. Dieser Rücktritt ist nachweispflichtig. Gründe hierfür sind:
- nachgewiesene Krankheit
- schwerwiegende persönliche Ereignisse z.B.:
-
- bei Nichtgewährleistung der Unterbringung betreuungspflichtiger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger
- Todesfall in der Verwandtschaft 1. Grades oder im Haushalt
- Studierbarkeitsprobleme, die der Studierende nicht zu verantworten hat und die zur Zeit der Rücktrittsfrist noch nicht bekannt waren (z.B. kurzfristige Verlegung von Prüfungsterminen).
Bei Krankheit reichen Sie bitte Ihren Krankenschein zusammen mit dem Formular zur Krankheitmeldung ein. Dieses Formular mit Rechtsklick "speichern unter" und dann erneut öffnen. Dann läßt es sich am PC ausfüllen.
Bitte reichen Sie die entsprechenden Anträge und Nachweise umgehend innerhalb von 3 Werktagen (Datum Poststempel) im Prüfungsbüro ein. Der Prüfungsausschuss wird über Ihren Antrag entscheiden.
Der Krankenschein muss unverzüglich am Tag der Prüfung ausgestellt werden. Rückwirkend ausgestellte Krankenscheine werden vom Prüfungsausschuss nicht anerkannt.
Desweiteren sollten Sie beachten:
- dass Prüfungsunfähigkeit kaum einmal für nur einen Tag bestehen kann, sondern in der Regel für die gesamte Prüfungswoche gilt
- dass Sie sich für jeden Prüfungsversuch wieder anmelden müssen. Sind Sie nicht angemeldet, dürfen Sie die Prüfung nicht ablegen bzw. wird das Prüfungsergebnis nachträglich nicht anerkannt.
- dass Ihnen Leistungen nicht anerkannt werden, für die der Abschluss bestimmter Module Voraussetzung waren.