Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Geographisches Institut

FAQ - Outgoings

Muss man sich für ein Auslandssemester beurlauben lassen?

Wenn man das ganze Semester im Ausland verbringt, ist es sinnvoll, sich beurlauben zu lassen. Während des Urlaubssemesters ruht das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen an der Humboldt-Universität. Prüfungen dürfen aber abgelegt werden.

 

Was tun, wenn das Auslandssemester schon beginnt, hier die Vorlesungszeit aber noch läuft und die Prüfungen noch nicht geschrieben wurden?

In diesem Fall immer mit dem Lehrenden nach einer Lösung suchen. Gibt die Prüfungsordnung nur eine Prüfungsform vor, wie zum Beispiel: Klausur, dann kann man diese entweder vorher schreiben oder man hat die Möglichkeit, beim Prüfungsausschuss, eine andere Prüfungsform als Einzelfallentscheidung zu beantragen.

 

Darf man im Ausland als Bachelorstudent eine Lehrveranstaltung für den Masterstudiengang belegen, und umgekehrt? (Und können diese Kurse dann auch angerechnet werden?)

Man kann im Bachelor zwar Masterkurse besuchen, sich diese dann aber auch nur für den Bachelor anerkennen lassen. Die Veranstaltungen kann man nicht für den Master "aufheben". Dagegen müssen im Master auch Masterkurse besucht werden. Bachelorkurse werden in aller Regel nicht anerkannt.

 

Wer erkennt im Ausland erbrachte Leistungen an?

Für die Anerkennung von Leistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Dazu wird ein formloser Antrag und der Nachweis der erbrachten Leistungen (Transcript of Records) eingereicht. Im Antrag sollten Lehrveranstaltungsinhalte und Arbeitsaufwand aufgeführt werden und Vorschläge, für welches Modul die Leistung anerkannt werden soll. Danach werden die anerkannten Lehrveranstaltungen im Leistungskonto verbucht.