Direkt zum Inhalt Direkt zur Suche Direkt zur Navigation


 

Postadresse

Unter den Linden 6
10099 Berlin

 

Sitz des Prüfungsamtes

Alfred-Rühl-Haus
Raum 2'233
Rudower Chaussee 16
12489 Berlin

 

Kontakt

Doris Schwedler
Tel.:  +49 (030) 2093-6837
Fax:  +49 (030) 2093-9377
Email:

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II - Geographisches Institut

Wechsel des Studienabschlusses

Änderung des Abschlusszieles unter Beibehaltung des Faches Geographie
Wechsel in ein höheres Fachsemester (Quereinstieg)
  • Sie möchten sich Ihr bisheriges Studium auf das neue Fach/ die neuen Fächer anrechnen lassen? Dann müssen Sie sich vor der Bewerbung/Einschreibung/Registrierung an den Prüfungsausschuss wenden. Er wird gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vornehmen. Das gilt auch für Studienzeiten, die im Ausland zurückgelegt wurden. Die Einstufung kann nur in ein Fachsemester erfolgen, für das es an der HU ein Studienangebot gibt.
Höheres Fachsemester mit Numerus clausus (NC)

Ist das höhere Semester zulassungsbeschränkt, ist ein form- und fristgemäßer Antrag auf Zulassung bei der Studierendenverwaltung/Zulassungsbüro der HU einzureichen. Für das Zweit- oder Beifach im Bachelorstudiengang muss die Registrierung beantragt werden.

  • Bei Monobachelorstudiengängen erfolgt die Bewerbung für das jeweilige Fach. Das Beifach wird registriert.
  • Bei Bachelorstudiengängen mit Fächerkombination bewerben Sie sich für das Kernfach. Für das Zweitfach beantragen Sie die Registrierung.
  • Bei Diplomstudiengängen bewerben Sie sich für das jeweilige Fach.

Die Bewerbungs-/Antragsfristen sind für das Wintersemester vom 1. Juni bis 15. Juli, für das Sommersemester vom 1. Dezember bis 15. Januar. Eine Zulassung ist nur möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind. Die Auswahl erfolgt nach Studienleistungen und sozialen Gesichtspunkten. Hochschulwechsler/innen, die ihr bisheriges Studium fortsetzen möchten, werden vorrangig zugelassen. Das Bewerbungsformular finden Sie hier >>>

  • Bitte beachten Sie, dass bei der Einstufung in höhere Fachsemester ausschließlich solche Prüfungs- und Studienleistungen berücksichtigt werden, die innerhalb eines (Teil) Studienganges erworben wurden, für den die Antragstellerin oder der Antragsteller eingeschrieben war. Belegt also z. B. ein Studierender der Sozialwissenschaften im Rahmen seiner Studien- und Prüfungsordnung das Wahlfach Geographie und will später zu einem Studiengang der Lehreinheit Geographie wechseln, sind ihm die bereits erbrachten Leistungen anzurechnen. Ist dagegen ein Studierender in einem Studiengang eingeschrieben, der keinerlei Bezug zur Geographie hat, sind erbrachte Leistungen nicht anzurechnen. (Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, Amtl. Mitteilungsblatt HU Nr. 1/2007, §21(3)).
  • Damit Leistungen, für die Sie noch keine Nachweise erhalten haben, berücksichtigt werden können, zählen Sie die zur Zeit besuchten Veranstaltungen mit Art der Prüfung bitte auf und reichen die Nachweise nach einer Immatrikulation nach.
Weitere Hinweise zum Hochschulwechsel >>>