Berufspraktikum
Studien- und Prüfungsordnung vom 12.09.2011
Modul 12: ein oder mehrere Praktika, 360-480 Arbeitsstunden oder mindestens 6-10 Wochen = 12-16 SP
Studien- und Prüfungsordnung vom 29.11.2007
Modul 12: ein oder mehrere Praktika, 390 Arbeitsstunden oder mindestens 10 Wochen = 13 SP
Studien- und Prüfungsordnung vom 22.04.2004
§ 5: Ein berufsfeldbezogenes Praktikum von mindestens 6 Wochen sollte möglichst in der Zeit vom 5.-6. Semester absolviert werden. Es soll Einblicke in berufliche Einsatzgebiete von Geographen sicherstellen, die Anwendung universitär erworbener Kennntnisse ermöglichen und zusätzliche praktische Fähigkeiten vermitteln.
Bemerkung: Die Praktika sind von den Studierenden frei wählbar. Für ein 6-wöchiges Praktikum erhalten Sie 12 SP.
Gilt nur für die Ordnungen von 2004 und 2007:
Praktikumsbeauftragte:
Zur Betreuung der Praktika stehen folgende Praktikumsbeauftragte zur Auswahl:
- Humangeographie: Dr. Lutz Zaumseil, 2093-6847
- Physische Geographie:
- Geomatik:
Je nach Schwerpunkt reichen Sie bei einem der Praktikumsbeauftragten einen 20-seitigen Praktikumsbericht ein. Über die Anforderungen an diesen informieren Sie sich bitte direkt beim jeweiligen Praktikumsbeauftragten.
Sie müssen sich vor Beginn des Praktikums nicht anmelden, keine Unterlagen einreichen und wir stellen auch keine Vorlagen für Praktikumsverträge zur Verfügung!