Department of Geography

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Verfahrensregelung für die besonderen Prüfungsberatungen

Besondere Prüfungsberatung
  • Besondere Prüfungsberatungen werden ausschließlich vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses,  Prof. Dr. Hilmar Schröder durchgeführt. Ab WS 2012/13 wird auch Prof. Dr. Dagmar Haase Prüfungsberatungen durchführen.
  • Bei der besonderen Prüfungsberatung wird ein Konzept erarbeitet, das die Studierenden befähigt, ihren Studienabschluss in einer überschaubaren Zeit zu erreichen. Es werden Auflagen erteilt, deren Erfüllung regelmäßig im Prüfungsamt nachzuweisen sind. Studierende in den modularisierten Studiengängen bringen bitte einen Kontoauszug aus AGNES zur Beratung mit.
  • Das Prüfungsbüro übermittelt der Studienabteilung den Nachweis zur besonderen Prüfungsberatung.
Rechtsgrundlage

§ 15 und §28 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)

Für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen gilt desweiteren

Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 1/2007)

§ 20 Exmatrikulation

  • Abs. 5: Studierende können von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn sie mit Ablauf des zweiten Fachsemesters keine Prüfungsleistungen bzw. in nichtmodularisierten Studiengängen keine Studienleistungen erbracht und außerdem eine verpflichtende Beratung nicht in Anspruch genommen oder eventuelle Auflagen aus dieser Beratung nicht erfüllt haben.
  • Abs. 7: Studierende können von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn sie eine verpflichtende Beratung nach Ablauf der Regelstudienzeit zum darauf folgenden Semester nicht wahrgenommen haben.
  • Abs. 8: Studierende werden von Amts wegen exmatrikuliert, wenn sie eine verpflichtende Beratung nach Ablauf von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit nicht wahrgenommen oder eventuelle Auflagen aus dieser Beratung nicht erfüllt haben.

§ 27 Studien- und Prüfungsberatung der Studierenden

  • Abs. 3: Die Fakultäten bieten zur Unterstützung der Studierenden im Hinblick auf einen erfolgreichen Studienverlauf verpflichtende Beratungen an, wenn diese notwendig sind. Dies ist der Fall, wenn
    • Studierende bei der Rückmeldung zum dritten Fachsemester keine Prüfungsleistungen bzw. in nichtmodularisierten Studiengängen keine Studienleistungen erbracht haben
    • Studierende sich nach Ablauf der Regelstudienzeit zum 2. Fachsemester nach Ablauf der Regelstudienzeit rückmelden,

Bitte beachten: Sofern zutreffend, müssen Sie die besondere Prüfungsberatung unaufgefordert und termingerecht wahrnehmen! Bedenken Sie bitte, dass die Professoren in der vorlesungsfreien Zeit nicht immer im Institut erreichbar ist.

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