Gründe für Verlängerungen von Abgabefristen und besonderen Rücktritt nach Ablauf der Rücktrittsfrist
Ausführungsbestimmung vom 09.06.2008
Gründe für die Verlängerung der Abgabefrist bei Abschlussarbeiten
- Probleme bei der Datenbeschaffung und -erstellung (nur mit Bescheinigung des Erstbetreuers)
- Todesfall in der Verwandtschaft 1. Grades oder im Haushalt (nachweispflichtig)
- Pflege eines Schwerbehinderten im eigenen Haushalt (nachweispflichtig)
- Längere eigene Krankheit oder eines Kindes im eigenen Haushalt (nachweispflichtig)
Den Antrag auf Verlängerung richten Sie bitte direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden!
Kriterien zur Anerkennung eines besonderen Rücktritts von einer
Prüfung nach Ablauf der Rücktrittsfrist
Innerhalb der Rücktrittsfristen können Sie ohne Angabe von Gründen
zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie z.B. zwei Klausuren an
einem Tag bzw. vier Klausuren pro Woche schreiben.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist können Sie zurücktreten
- bei nachgewiesener Krankheit
- bei schwerwiegenden persönlichen Ereignissen z.B.:
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- bei Nichtgewährleistung der Unterbringung betreuungspflichtiger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger
- Todesfall in der Verwandtschaft 1. Grades oder im Haushalt
- bei Studierbarkeitsproblemen, die der Studierende nicht zu
verantworten hat und die zur Zeit der Rücktrittsfrist noch nicht
bekannt waren (z.B. kurzfristige Verlegung von Prüfungsterminen).
Die entsprechenden Anträge und Nachweise reichen Sie bitte umgehend innerhalb von 3 Werktagen (Datum Posteingangsstempel) im Prüfungsamt ein.